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Wohnbauförderung Neu



Für die Ausarbeitung des Energieausweises, der Förderanträge und Berechnung der Förderhöhe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir beantworten hier für Sie einige wichtige Fragen und zeigen Ihnen wo Sie Anträge und Infomationen finden:

Was hat sich mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz geändert?
Die neuen Richtlinen sehen höhere Förderungen für ökologische Bauweise vor. Es gibt nun keine Förderungen für Ölheizungen mehr. Weiters gibt es Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Im mehrgeschossigen Wohnbau ist nun ein Lift verpflichtend, in Genossenschaftswohnungen müssen Bäder behindertengerecht gebaut werden. Neu ist auch, dass Neubau und Sanierung in Ortskernen des ländlichen Raumes gefördert werden.

Wie groß darf gebaut werden, damit man 100% der Förderung in Anspruch nehmen kann?
Prinzipiell darf bis zu einer Größe von 130 m² gebaut werden. Wenn mehr als 5  Personen im Haushalt leben, erhöht sich diese Fläche auf 150m². Über dieser m² Anzahl wird die Förderung prozentuell gekürzt. Wird die Fläche um mehr als 50% überschritten erhält man keine Förderung mehr.

Wie wird die Förderung berechnet?
Bei der Berechnung der Förderhöhe wird auf den Heizwärmebedarf und die thermische Qualität der Gebäudehülle geachtet. Daraus wird eine Grundförderung je m² der förderbaren Nutzfläche berechnet. Zu dieser Grundförderung gibt es unterschiedliche zusätzliche Erhöhungsbeiträge z.B. für Jungfamilien, Niedrigtemperaturheizung, Photovoltaik...u.m.

Welchen Stellenwert nimmt eine Photovoltaik-Anlage beim Erhöhungsbetrag ein?
Der Erhöhungsbetrag für Photovoltaikanlagen beträgt pro installiertem Kilowattpeak € 3.000.-. Sie erhalten max. bis zu € 12.000.- für 4kWp je Wohneinheit.

Welchen Einfluss nimmt die Warmwasserbereitung auf die Förderung?
Die Warmwasserbereitung hat über eine thermische Solaranlage zu erfolgen. Von dieser kann abgesehen werden, wenn eine zu geringe Sonneneinstrahlung vorhanden ist, die Aufbereitung mittels Fernwärme erfolgt, die Warmwasserbereitung über eine Heizungsanlage auf Basis von erneuerbarer Engerie vorgesehen ist oder durch eine Brauchwasser-Wärmepumpe erfolgt.

Welche Möglichkeiten für Förderungen haben Menschen mit Behinderung?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Einerseits kann für barrierefreies Bauen ein Antrag in der Wohnbauabteilung eingebracht werden. Andererseits gibt es auch Förderungen von der Abteilung für Soziales /Behindertenhilfe. Hier sollte man sich direkt mit den beiden Abteilungen in Verbindung setzen.


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